Bildschirmtauglichkeit nach BG-Grundsatz G37

Bildschirmarbeitsplatzbrillen haben Gläser, die für die Arbeit am PC abgestimmt sind. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Gleitsichtbrille. Denn eine Überbeanspruchung der Augen kann zu Ermüdungserscheinungen (trockene, gerötete Augen), Lichtempfindlichkeit und Kopfschmerzen führen.

Der Bildschirm ist ca. 50 bis 70 cm von den Augen entfernt. Die Entfernung, bei der man liest oder Handarbeit verrichtet, ist kürzer (ca. 30 cm). Eine spezielle Arbeitsplatzbrille bewirkt daher angenehmeres Sehen als eine Lesebrille. Oft wird eine Bildschirmarbeitsplatzbrille nach Einsetzen der Altersweitsichtigkeit (ca. ab 40 Jahren) nötig.

Die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille werden laut Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und Berufsgenossenschaften (BGI 786) vom Arbeitgeber getragen. Dies sollte aber zuvor mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Wir nehmen einen Sehtest vor und geben Ihnen Ihre Brillenwert mit sowie gegebenenfalls ein Attest.

Ebenfalls nehmen wir die Bildschirmergänzungsuntersuchung (G37) vor. Sie folgt dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung an Bildschirmarbeitsplätzen und dient der frühzeitigen Erkennung und der Verhinderung von Gesundheitsbeschwerden als Folge der beruflichen Tätigkeit am Bildschirm.