Fahreignungsbegutachtung nehmen wir für folgende Bereiche vor:

  • Straßenverkehr
  • Schifferverkehr
  • Flugverkehr

Bei der Fahreignungsbegutachtung müssen wir feststellen, ob der Bewerber um eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse geeignet ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Führer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein alle fünf Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Hierzu ist auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.

Beim Erwerb oder der Verlängerung von Führerscheinen, wie dem PKW- und LKW-Führerschein, Boots- und Motorbootführerschein, oder zur Beurteilung der Flugtauglichkeit, nehmen wir eine vollständige augenärztliche Begutachtung vor. Hierzu zählen die Prüfung des Gesichtsfeldes, des räumlichen Sehens, der zentralen Sehschärfe, des Farbempfindens sowie des Dämmerungssehens. Wir untersuchen auch auf verdeckte Schielstellungen und organische Veränderungen der Augen.