Wir erstellen Bewerbungsatteste im Rahmen von beruflichen Einstellungsuntersuchungen, beispielweise für Berufe bei der Polizei, der Feuerwehr und der Bundeswehr.

Die Berufsgenossenschaftliche Tauglichkeitsuntersuchung nach G37 „Bildschirmarbeitsplatz“ dient der frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Gesundheitsbeschwerden als Folge der beruflichen Tätigkeit am Bildschirm. Hierbei untersuchen wir Sehschärfe, räumliches Sehen, Stellung der Augen, Farbensinn und das zentrale Gesichtsfeld.

Zur Beurteilung des Sehvermögens von Fahr-, Steuer- und Überwachungspersonal reichen Untersuchungen von Arbeitsmedizinern aus (G25 „Hubfahrzeuge“). Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, sollten die Betroffenen einen Augenarzt aufsuchen, der die Fehlsichtigkeit diagnostizieren und behandeln kann. Dann kann die Untersuchung abgeschlossen werden.